Das undichte Dach des Stadtmuseums legt eklatante Missstände in der Verwaltung offen

Wie man es auch dreht und wendet: Die Tatsache, dass es jetzt zu einem gravierenden Wasserschaden im Stadtmuseum kommen konnte, offenbart in ganz grundsätzlicher Weise, dass die Lippstädter Stadtverwaltung ihren dringlichsten Aufgaben nicht nachkommt. Sie wirkt überfordert und zugleich ignorant. Dass das Dach eines bedeutenden, unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes vom Rang des Palais Rose mit seiner kostbaren Sammlung wertvollster Exponate über ein Jahr nach dem Tornadoschaden vom Mai 2022 noch immer nur provisorisch geflickt ist, macht den nüchternen Betrachter der Sachlage fassungslos. Die vom Bürgermeister zur Verteidigung vorgebrachten Argumente überzeugen an keiner Stelle. Eine Stadt von der Größe Lippstadts darf mit ihren historischen Kulturgütern nicht so fahrlässig umgehen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Stadtspitze das ästhetisch-historische Bewusstsein, das zur Bewahrung dieses Kulturschatzes nötig wäre, völlig abgeht. Ein solch klägliches Bild abzugeben, ist für die Wahrnehmung und Außendarstellung Lippstadts fatal. 

„Viele Fragen müssen beantwortet werden“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Körner: „Warum hat die Stadt den Umzug der kostbarsten Exponate aus dem Museum ins schon lange fertiggestellte Depot nicht zügig betrieben? Warum wurde die provisorische Abdeckung des Daches nicht schon längst mit Ziegeln verstärkt (die Ausrede, man müsse erst über rote oder schwarze Dachpfannen entscheiden, wirkt grotesk und kaum glaubhaft)? Warum wird die Gesamtsanierung des Museumsbaus nicht viel engagierter in Angriff genommen? Warum stellt es sich aus Sicht der unbeteiligten Betrachter so dar, dass die Verwaltungsspitze die Museumsleiterin, Frau Dr. Christine Schönebeck, in ihrer Arbeit eher behindert als unterstützt? Warum hat sich die Stadt nicht schon längst um Förderkonzepte und Fördergelder bemüht, die die Sanierung des Museumsbaus – auch in Verbindung mit einem angestrebten Erweiterungsbau – als insgesamt finanzierbar und kalkulierbar darstellt?“ 

 
Nach § 55 Abs. 1 GO NRW ist der Rat durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten und jedes Ratsmitglied kann darauf beharren, eine Antwort auf offene Fragen zu erhalten. Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die hier formulierten bohrenden Fragen so lange stellen, bis eine aufschlussreiche und glaubhafte Antwort vorliegt. 

„Es ist schlimm, wenn jetzt honorige Bürger der Stadt laut darüber nachdenken müssen, eine Strafanzeige gegen die Stadtverwaltung zu stellen, weil diese der Pflicht zur Bewahrung der denkmalgeschützten Kulturgüter und Bauten, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht hinreichend nachgekommen ist“, konkretisiert Prof. Dr. Jürgen Overhoff, Mitglied im Kulturausschuss, den Ernst der Lage.