Antrag zur Einführung geschlechtersensibler Sprache
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
Nach der Sommerpause werden die Hauptsatzung der Stadt, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Lippstadt und die Zuständigkeitsordnung aktualisiert.
Des Weiteren wird es eine Neuauflage der Broschüre „STADTLIPPSTADT… informiert“ geben.
Dies nimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerne zum Anlass hiermit folgendes zu beantragen:
- Die konsequente Umsetzung geschlechtersensibler Formulierungen in allen neu zu formulierenden Schriftstücken der Kommunalverwaltung und des Rates, sowie die entsprechende Anpassung bestehender offizieller Dokumente zur dauerhaften Nutzung
- Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in allen öffentlichen Texten und in offiziellem Schriftverkehr. Auch bei der Drucklegung neuer Infomaterialien ist darauf zu achten.
- Die Webseite, sowie Auftritte in den sozialen Medien sollen sukzessive auf eine geschlechtergerechte Sprache angepasst werden.
Begründung:
Sprache schafft Realität.
Egal ob geschrieben oder gesprochen, Studien belegen, dass Sprache unsere Wahrnehmung beeinflusst. Durch die Verwendung des generischen Maskulinums wird die Hälfte der Bevölkerung außen vorgelassen.
Als moderne und dynamische Stadt liegt es in unserem Selbstverständnis aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Hier bietet die Nutzung einer demokratischen Sprache die Möglichkeit einen Beitrag zur Aufweichung struktureller Diskriminierungen zu leisten.
Denn ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Gleichstellung aller Menschen ist ihre sprachliche Gleichbehandlung. Sprache leistet sehr viel mehr als nur Verständigung, sie transportiert Botschaften. Solange Frauen und LSBTIQ*-Menschen unerwähnt bleiben, sind sie auch in der Vorstellungskraft der Lesenden und Zuhörenden nicht existent. Deshalb genügt es nicht, Frauen und LSBTIQ*-Menschen in geschriebener beziehungsweise gesprochener Sprache einfach nur „mitzumeinen“ oder sie auf Fußnoten zu reduzieren. Nur wer sich direkt angesprochen fühlt, wird auch reagieren und Angebote nutzen.
Die gesetzliche Grundlage zur geschlechtergerechten Sprache findet sich im § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW). Demnach ist in der internen wie externen dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden.
Das häufig angeführte Argument der schlechteren Lesbarkeit und Verständlichkeit ist längst überholt. Viele Print- und sonstige Medien nutzen geschlechtergerechte Sprache bereits seit langem. Sie ist nicht mehr fremd und bedarf in den meisten Fällen auch keiner expliziten Erläuterung mehr.
Die Anwendung einiger sprachlicher Strategien und die Bereitschaft, sich von altgedienten Formulierungsgewohnheiten zu trennen ermöglichen es nicht nur geschlechtergerecht und korrekt, sondern auch verständlich und lesbar zu formulieren.
Je nach Text und Kontext bieten sich dabei verschiedene Umformungen oder die Nutzung des Gendersternchens* an. Das Gendersternchen wird unter anderem vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als auch von der Queer-Community bevorzugt.
Für Anregungen und Beispiele gibt es eine Vielzahl an Broschüren und Internetangeboten, exemplarisch weisen wir auf die Internetseite des Journalistinnenbundes www.genderleicht.de. Diese wurde bis Ende Juli 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen gefördert.
Leider wurde unser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss am 08.11.21 abgelehnt.
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