Die Grünen kritisieren Biotopumwandlung in Overhagen
Ende Februar rücken große Maschinen am Rückhaltebecken in Overhagen an und verscheuchen laut Anwohner Vögel, Rehe und Co, die sich in die Nachbargrundstücke flüchten. Am Ende der Arbeiten bleibt nicht nur eine Brachfläche zurück, sondern auch ratlose Bürger*innen.
Nach einer von den Grünen vorgenommenen Ortsbesichtigung im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Rossbach ist klar, dass diese massiven Eingriffe mehr als nur pflegerische Maßnahmen sind. Vor allem im westlichen Bereich, entlang der Bebauung, bis zum Kinderspielplatz, wurde komplett alles – ohne ansonsten vorzusehende unangetastete Bereiche – auf den Stock gesetzt und auch der Untergrund mit schwerem Gerät bearbeitet, was nach einer Grundräumung aussieht.
Dieser Vorgang ist das Gegenteil von nachhaltig und es ist eine Biotopzerstörung, was dort im Regenrückhaltebecken des Roßbaches in Overhagen passiert ist. Warum soll dort überhaupt ein Biotoptyp gegen einen anderen Biotoptyp ausgetauscht werden, fragen die Grünen Beate Tietze- Feldkamp und Ursula Jasperneite-Bröckelmann. Und warum kümmert sich das Grünflächenamt wieder mal nicht um die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplänen?
Das Gebiet liegt im B-Plan 202 und ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen. In der Begründung zum Plan ist u.a. unter 8.3.1 zu lesen: „Durch die Mäandrierung bilden sich Bereiche mit unterschiedlicher Strömung aus, die verschiedenen Pflanzen- und Tierarten die benötigten Lebensbedingungen bieten. Die Mulden werden mit Gehölzen der Weichholzaue (Bruchweiden) eingegrünt und der natürlichen Sukzession überlassen.“ Damit ist die Rückkehr der für einen Standort typischen Tier- und Pflanzengesellschaft gemeint.
Die Ausführung der Maßnahme ist im landschaftspflegerischen Begleitplan dezidiert beschrieben und auch in die textlichen Festsetzungen des B-Plans 202 aufgenommen worden. In der Begründung des Bebauungsplanes wurde als Entwicklungsziel die Renaturierung des Roßbaches aufgeführt, wobei im Auenbereich Flächen als Uferrandstreifen vorgesehen sind, deren Entwicklung bis auf die Anpflanzung einer Grundausstattung aus uferbegleitenden Gehölzen der natürlichen Sukzession überlassen bleiben soll. Eine Festsetzung die auch dem entspricht, was in der Blauen Richtlinie NRW unter Punkt 6.3.3. zur Gewässerpflege nachzulesen ist: „Gehölze bedürfen von Natur aus keiner Pflege, da sich ihre Struktur und ihr Altersaufbau auf Grundlage der standörtlichen Bedingungen und der Gewässerentwicklung ergibt. Die Entwicklung der Gehölze soll durch natürliche Sukzession erfolgen, da die freie Entwicklung die am besten angepassten Gehölzbestände hervorbringt.“
Was nun die Verschattung des Uferbereichs betrifft, die von dem Grünflächenamt als besonders negativ bewertet wird, hier ein fachlicher Hinweis: „Ufergehölze dienen der Beschattung der Wasseroberfläche. Der dadurch reduzierte Lichteinfall und die somit niedrigere Wassertemperatur verlangsamen das Wachstum von Wasser- und Verlandungspflanzen. Zusätzlich wird die Sauerstoffkonzentration im Wasser erhöht.“ Nachzulesen im Pflegeleitfaden aus Bayern zum Lebensraum Gewässerrandstreifen.
Warum nun ausgerecht dort die Fläche umgearbeitet wird, wo vor vielen Jahren ein Biotoptyp als Ausgleichsfläche angelegt wurde, und „als Endziel einer naturnahen Entwicklung dieses Sekundärlebensraums eine möglichst offene, vielfältige, strukturreiche und standortgerechte Ufer- und Feuchtwiesenvegetation entstehen soll, um etwa die Lebensraumansprüche der sonnenliebenden Arten wie Libellen, Tagfalter, Wildbienen usw. zu erfüllen,“ können die Grünen nicht nachvollziehen.