Ausgleichsmaßnahmen Anschluss Rossfeld an die Berliner Straße

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Stadtentwicklungsausschuss

Sehr geehrter Herr Moritz,

die Fraktion der Grünen beantragt für den Stadtentwicklungsausschuss am 18.2.2021 den Punkt
„Ausgleichsmaßnahmen lt. Bebauungsplan Nr. 195 (Anschluss Rossfeld an die Berliner Straße)
auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Stadt Lippstadt wird aufgefordert:

  • die lt. Bebauungsplan Nr. 195 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nunmehr sofort
  • umzusetzen zu erläutern, warum die Ausgleichsmaßnahmen bislang nicht durchgeführt wurden

Begründung:

Die Auffahrten zur B 55 stellen gem. § 4 Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen einen Eingriff in
Natur und Landschaft dar. Hierzu wurde daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein
landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt, der Art und Umfang des Eingriffs im
„Ausgangszustand“ und im „Zustand gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes“ anhand einer
Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft bewertet und bilanziert.

Lt. den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden daher die

  • südlich der westlichen Auffahrt befindlichen landwirtschaftlichen Flächen analog der vorgegebenen Festsetzungen nach Bebauungsplan Nr. 51 als öffentliche Grünfläche zur
    Entwicklung des Sport- und Freizeitzentrums Weihewinkel mit der Nutzungszuweisung
    Parkanlage festgesetzt
  • Für die Randbereiche dieser Grünanlage zu den Wege- und Straßenflächen wurden
    differenziert Bepflanzungsmaßnahmen vorgegeben und entsprechend festgesetzt.
  • Östlich der B 55 ist die Fläche zwischen der Auffahrt und der B 55 wie auch die südlich des
    Parkplatzes gelegene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
    von Natur und Landschaft – extensive Wiese – festgesetzt
  • Weiter sind im landschaftspflegerischen Begleitplan Bepflanzungsvorschläge innerhalb der
    öffentlichen Verkehrsfläche festgelegt.

Die obigen lt. Bebauungsplan vorgegebenen Ausgleichsmaßnahmen sind im zeitlichen Umfang mit
dem Eingriff umzusetzen, was im erheblichen Umfang bislang nicht erfolgt ist bzw. vor kurzem
wieder geändert, u. a.:

  • wurde die Magerwiese wieder umgebrochen und gärtnerisch genutzt
  • wurde die öffentliche Grünanlage nie angelegt sondern wird intensiv als Ackerfläche genutzt
  • sind mehrere festgesetzte Bepflanzungsmaßnahmen entweder nicht mehr vorhanden oder
    wurden nie angepflanzt.

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Cordula Ungruh