
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landesregierung gefährdet unser Trinkwasser zugunsten einer wirtschaftspolitischen Klientelpolitik
Der geplante Wegfall des Abgrabungsverbots für Rohstoffe in Wasserschutzgebieten steht im eklatanten Widerspruch zum Kerngedanken des Wasserschutzes
Die Lippstädter Grünen sind entsetzt über die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung, den Wasserschutz über Änderungen am Landeswassergesetz (LWG) massiv auszuhöhlen.
Im Düsseldorfer Landtag wird derzeit die Linie verfolgt, den § 35 Abs. 2 des Landeswassergesetzes zu streichen. Dadurch werden Abgrabungen in Wasserschutzgebieten eher genehmigungsfähig werden und die öffentlichen Wasserversorger im Nutzungskonflikt zwischen Steinabbau und Trinkwasserversorgung in eine schwächere Position gedrängt, so die Grünen in ihrer Pressemitteilung.
„Im Kreis Soest betrifft dies unter anderem Abbauflächen in Erwitte, welche teilweise im Wasserschutzgebiet „Eikeloh“ liegen, in dem es seit langem erhebliche Nutzungskonflikte zwischen der Zementindustrie und der Trinkwassergewinnung gibt.“, so Jan Hendrik Körner, Lippstädter Kreistagsmitglied. Durch die beabsichtigte Streichung des § 35 Abs. 2 im Entwurf des LWG werden die Erschwerungen im Genehmigungsverfahren für einen Kalkabbau im Trinkwassergewinnungsbereich zurückgenommen, was Gefahren für das Grundwasser durch die Folgen eines Eingriffs durch den Steinabbau bringt.
Neue Vorhaben im Wasserschutzgebiet „Eikeloh“ würden nur nach der Schutzgebietsverordnung entschieden. Auch die Lippstädter Wasserversorgung wäre direkt betroffen.
Die Grünen gehen davon aus, dass im Kreis Soest die Betriebe der Zementindustrie wohl die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen werden.
Zusätzlich soll § 37 Abs. 2 LWG geändert werden, welcher bislang der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen einräumt. Für die im Zusammenhang mit Abbauvorhaben in der Regel erforderlichen sonstigen Benutzungen, wie z. B. die Beseitigung von Deckschichten, würde nach einer Änderung der bisherige ausdrückliche Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung nicht mehr gelten.
Neuere Untersuchungen zeigen, dass die Grundwasserneubildung rückläufig ist. Die Niederschlagsmengen nehmen ab, was für jeden derzeit auch an den niedrigen Wasserständen der Möhnetalsperre erkennbar ist.
Gerade angesichts der knapper werdenden Wasservorräte vor dem Hintergrund des Klimawandels, schlägt damit dieser Gesetzentwurf eine völlig falsche Richtung ein.
Die Grünen fordern, die Belange der öffentlichen Wasserversorgung im neuen Landeswassergesetz deutlicher zu berücksichtigen, und die Sicherstellung einer gefahrlosen Trinkwasserversorgung in Gebieten mit Nutzungskonflikten weiterhin auf Gesetzesebene des Landes zu gewährleisten, eine Verlagerung auf die Ebene der Trinkwasserverordnung reicht nicht aus.
Artikel 20a des Grundgesetzes stellt klar: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Genrationen die natürlichen Lebensgrundlagen …“
Die Versorgung von Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität gehört dazu.
Karte: Wasserschutzgebiet Eikeloh, Quelle: BUND
Mit freundlichen Grüßen
Jan Hendrik Körner, Ursula Jasperneite-Bröckelmann, Holger Künemund
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