Beeinträchtigungen für Trinkwasserversorgung in Lippstadt

Die geplante Änderung des Landeswassergesetzes hat Auswirkungen auf Lippstadts Wasserversorgungskonzept, denn  Abbau-Reservegebiete in Erwitte-Eikeloh liegen in einem Trinkwassergewinnungs-Gebiet. Die Sicherung der vorhandenen Wasserschutzgebiete  kann deshalb nur mit einer klaren und eindeutigen Stärkung im Wasserrecht erreicht werden: – der Beibehaltung der derzeitigen gesetzlichen Regelung im § 35 (2) LWG.

Daher fordert die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Stadt Lippstadt sowie die Stadtwerke Lippstadt als Trinkwasserversorger, sich gegen die geplante Gesetzesnovelle aussprechen und sich den ablehnenden Stellungnahmen vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) , dem Lörmecke-Wasserwerk und dem  Kreis Soest anschließen.

Bereits in der konstituierenden Ratssitzung am 2. November hatte die Ratsfraktion eine Anfrage wegen der geplanten Streichung des § 35 im geänderten  Landeswassergesetz gestellt, die bisher nicht beantwortet wurde. Die Grünen fragen sich, warum die Stadtverwaltung nach über einer Woche nicht auf diese Anfrage antwortet, während in der Presse eine fragwürdige Stellungnahme der Stadtwerke, der 100%igen Tochtergesellschaft, abgegeben wird. Dieser kommunalpolitische Umgang und das Ignorieren der Gemeindeordnung in Lippstadt ist nicht hinnehmbar und eine ausführliche Behandlung des Themas in der kommenden Ratssitzung erforderlich.

In der Sache weisen die GRÜNEN darauf hin, dass die Stadtwerke Lippstadt als einziger Wasserversorger im Kreis Soest die Änderung des Gesetzes nicht kritisch bewerten, obwohl bis zu 35% der nachgewiesenen Bedarfsmenge für die Lippstädter Wasserversorgung aus der Quelle Erwitte-Eikeloh, z. Zt. jährlich ca. 14%, kommen.

Dieser Quellbereich gehört zum BSAB Erwitte, in welchem in der Vergangenheit großflächig  Abgrabungen genehmigt wurden und in dem sich weitere Abbauflächen im Genehmigungsverfahren befinden. Hier wurde entgegen den Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung bis in den Grundwasserbereich abgegraben und großflächig Gewässer hergestellt. Wenn in dem Quell-Gebiet weiter Abbau betrieben wird hat dies direkten Einfluss auf die Wasserversorgung in Lippstadt. Eine weitere Verschlechterung durch die Schwächung des Schutzes von Wasserschutzgebieten im Landeswassergesetz ist zu erwarten, weil hierdurch weitere Abbaugebiete in Eikeloh mit einer Größe von 70 ha regionalplanerisch möglich sind. Die Folge wird eine weitere massive Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes sein.

Damit kann  die Wasserversorgung der Stadt Lippstadt mittelfristig unter Druck geraten.  Zumal nach Aussage von Martin Sandknop im Patrioten vom 6. November die unteren Bodenschichten der Brunnen in Lipperbruch und Fichten immer noch „staubtrocken“ sind. Es wurden bislang überwiegend oberflächennahe Grundwasservorkommen aus dem Lippstädter Norden genutzt, die aber zunehmend unter den Folgen von weniger Niederschlägen aufgrund des Klimawandels leiden. Das Schutzgebiet zur Sicherung der tiefen Grundwasservorkommen aus dem Haarstrang wurde in der Vergangenheit durch die Abgrabung von Kalkmergel schon erheblich beeinträchtigt.