Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Rat für die Konstituierende Sitzung am 2. November 2020
Sehr geehrter Herr Sommer, sehr geehrter Herr Moritz,
zum Tagesordnungspunkt Bildung der Ausschüsse/Beiräte und Wahl der Ausschuss-/Beiratsmitglieder am 2.11.2020 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Bildung eines Klima- und Umweltausschusses
Begründung:
Die Stadt Lippstadt muss mit den verfügbaren kommunalen Einflussmöglichkeiten dazu beitragen, das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Denn die Kommunen sind für einige Schlüsselbereiche des Klimaschutzes zuständig. Dazu gehören u.a. Stadtplanung, Verkehr und Bau. Nach heutigem Stand des Wissens ist eine gewaltige Kraftanstrengung erforderlich, um die Bedrohung durch den Klimawandel noch abwenden zu können.
Deshalb hat die Stadt Lippstadt den Klimanotstand ausgerufen. Das bedeutet, dass alle geplanten und zu planenden Maßnahmen vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt explizit zu bewerten sind. Dies soll und kann ein Klima- und Umweltausschuss leisten.
Grundsätzlich fehlt ein querschnittsorientierter Ansatz im Umwelt- und Klimaschutz, den dieser Ausschuss leisten soll. Ohne ein eigenständiges Umweltgremium kann das Thema Klima und Umwelt nicht ausreichend öffentlich, kompetent und vertiefend bei Entscheidungen Gehör und Berücksichtigung finden.
In diesen Ausschuss sollen die Umweltthemen aus dem SEA und BUVA übernommen sowie weitere wichtige Bereiche aufgenommen werden.
Der Klima- und Umweltausschuss entscheidet über:
- Die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde für bodenrelevante Planungen und Planfeststellungsverfahren Dritter, insbesondere die Stellungnahme zu
- Bodenrelevanten Planungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- die Aufstellung und Durchführung von strategischen Entwicklungs- und Fachplanungen im Bereich von kommunalen Umwelt- und Freiraumplanungen
- Ausführungsplanungen und Baumaßnahmen im Bereich des Wasserbaus sowie im Grünflächen-, Friedhofs- und Umweltbereich
- Angelegenheiten des Umweltschutzes
Der Klima- und Umweltausschuss berät über:
- Die ortsrechtlichen Vorschriften, die den Landschafts- und Naturschutz betreffen
- Die ortsrechtlichen Vorschriften, die das Wasserbauwesen, den Umweltschutz sowie das Friedhofswesen (mit Ausnahme die Gebührensatzungen) betreffen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Bau und Unterhaltung von Forstkulturflächen
- Energiesparmaßnahmen an städtischen Gebäuden
- Die Haushaltsansätze lt. Verwaltungsentwurf für den Wasserbau- Gewässer-Grünflächen-, Friedhof- und Umweltetat
- Grundsatzfragen in den Bereichen Gewässerschutz, Schutz des Bodens, Luftreinhaltung und Stadtklima, des Tierschutzes, der Sanierung von Altlasten, Energieversorgungskonzepte und Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Naturschutzverordnungen , Baumschutzsatzungen und Baumkataster
- Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuchunter Berücksichtigung von § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung, soweit Grünplanungen und Eingriffe in Natur und Landschaft betroffen sind. Der Ausschuss erhält die Beschlussvorlage als Mitteilung, wenn Belange des Landschaftsschutzes sind
- Eingriffe in Grün- und Freiflächen, Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzgrünflächen, Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich
Zusätzlich möchten wir die folgenden noch nicht im SEA und BUVA befindlichen Bereiche aufnehmen:
- Planung/investive Maßnahmen und Maßnahmen der Bauunterhaltung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern
- Leitlinien und Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutzprogramm und Artenschutz
- Vergabe von Aufträgen an Architektinnen/Architekten, Ingenieur/innen und Sonderfachleute wie Sachverständige, Gutachter/innen, Berater/innen im Bereich Umwelt und Grün
- Öffentlichkeitsarbeit der Stadt im Bereich des Klima- Umwelt- und Naturschutzes
- Grundsätze der städtischen Grünpflege und der Beschaffung von umweltfreundlichen Verbrauchsgütern
Mit freundlichen Grüßen
Cordula Ungruh
Fraktionssprecherin
Der Antrag wurde mit überwiegender Mehrheit am 02.11.20 abgelehnt. Nur wir GRÜNE und Die Linken stimmten dem zu.