Antrag: Radverkehrsförderung an Lichtsignalanlagen

Sehr geehrter Herr Sommer,

bitte setzen Sie den untenstehenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung des Bau- Umwelt und Verkehrsausschusses am 04.09.2019:

Radverkehrsförderung an Lichtsignalanlagen

 

Antrag:

 Radfahren soll an Lichtsignalanlagen in Lippstadt attraktiver und gleichberechtigt werden.

Nach der RiLSA 2.3.1.6 soll die Grundstruktur der Signalisierung die Akzeptanz durch die Radfahrer fördern, deshalb sollen u. a.

  • Wartezeiten möglichst kurz sein und
  • Freigabezeiten nicht erheblich kürzer sein als für den parallel geführten Kraftfahrzeugverkehr.

Eigentlich haben Radfahrer/Innen die Lichtsignale für den Fahrverkehr zu beachten und könnten mit diesem bei Grün fahren. Doch in Lippstadt gibt es meistens eine gemeinsame Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr, mit kombiniertem Sinnbild für Fußgänger und Radfahrer. Diese Variante ist zum Nachteil des Radverkehrs, da die Freigabezeiten für den Fußverkehr durch längere Räumzeiten immer verkürzt sind, was auch den schnelleren Radverkehr trifft. Das geht auch anders, indem Rad- und Fußverkehr separat signalisiert werden. Eine Steuerung der Signalanlage im vollverkehrsabhängigem Betrieb für alle Verkehrsarten wäre auch durch den Einsatz von Videoerfassungssystemen möglich, mit einer bestmöglichen Leistungsfähigkeit, minimierte Wartezeiten und optimale Grünzeitverteilung für alle!!! Verkehrsarten. Soest setzt neuerdings z. B. auf Wärmebildkameras, wie in einem Presseartikel zu lesen war.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, Benachteiligungen des Radverkehrs an Signalanlagen entweder durch veränderte Schaltungen, gesonderte Signalisierung oder erweiterte Erfassungssysteme kurzfristig zu verändern.

 

Erläuterung:

Es ist festzustellen, dass durch erst neuerdings veränderte Ampelschaltungen an der Süd-/Erwitterstraße und Overhagener-/Erwitterstraße für den Radverkehr eine Verschlechterung eingetreten ist, die nicht in das neue Mobilitätskonzept passt, welches die Radverkehrssituationen eigentlich deutlich verbessern soll. Im neuen „Verkehrsentwicklungsplan Klimafreundliche Mobilität“ ist die Overhagener Str. mit Abbiegung links auf die Erwitter Straße, sogar als eine der geplanten Radkomfort-Routen in Lippstadt vorgesehen (Maßnahmen Nahmobilität “südliche Innenstadt”). Daher läuft die Verschlechterung dieser Ampelschaltung für den Radverkehr dem entgegen, was von Radrouten und insbesondere von Radkomfortrouten erwartet wird. Wie kann auf geplanten Radkomfortrouten der Beschleunigung des Kfz – Verkehrs Vorrang eingeräumt werden?

Radfahren muss an Lichtsignalanlagen attraktiver und gleichberechtigt werden, nicht nur an dieser Lichtsignalanlage.

Eine angemessene und als “gerecht” empfundene Berücksichtigung an Ampeln ist notwendiger Bestandteil jeder Radverkehrsförderung.

Die Autofahrer/Innen erhalten Grün, indem sie über “in die Fahrbahn verlegte Anforderungsschleifen” fahren. Diese automatische Erfassung ist wesentlich eleganter als das diskriminierungsverdächtige Drückenmüssen vonseiten der Fußgänger/Innen und Radfahrer/Innen. Zumal bei neu geplanten modernen Kreuzungen mit Fußgänger- und Radfahraufkommen es ja möglich ist, Videoerfassungssysteme einzusetzen. Denn die Grünlichtbettler haben nicht Glück oder Pech wie die Kfz, die eine Ampel erreichen, sie haben immer Rot, sie müssen immer warten. Kommt man auch nur eine Millisekunde “zu spät” muss man auf seine Grünphase einen kompletten Ampelumlauf warten. Radfahrenden wird so die Möglichkeit zu flüssigem Fahren genommen. Bettelampel-Befürworter/Innen begreifen diesen Zusammenhang nicht, oder sie bremsen den Radverkehr mit Absicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Jasperneite – Bröckelmann
Fraktionssprecherin