Schulhofumgestaltung Dusternweg – Multifunktionsfläche statt Parkplätze

Die Grünen begrüßen ausdrücklich Investitionen in die Schulhöfe. Das Planungsverfahren und die Verwaltungsinformationen sehen wir im aktuellen Fall am Dusternweg jedoch kritisch.

Denn wir haben nicht den Eindruck, dass es im Vorfeld der Ausschusssitzungen umfangreiche Information, Transparenz und Einbeziehung von Schüler*innen, Lehrer*innen Eltern und Politik gegeben hat. Dieses interne Planen kritisieren wir ausdrücklich. Auffällig ist für uns dabei auch, dass die Vergabe des Planungsauftrages im Mai 2017 dem Haupt- und Finanzausschuss nicht mitgeteilt worden ist, obwohl Vergaben über 10.000,– € dem Gremium mitzuteilen sind.

Wir meinen, gute Schulhofgestaltung zeichnet sich immer auch durch die aktive Mitwirkung aller Beteiligten in der Phase der Ideenfindung und Planung aus. Und das ist bei dieser Planerstellung wohl nicht erfolgt.

Wir sind auch der Meinung, vielseitig nutzbare, kreativitätsfördernde Pausenbereiche sind von wachsender Bedeutung für den Schulalltag, da die Zeit in der Schule tendenziell länger wird und damit auch Freizeitaktivitäten in immer stärkerem Maß dort stattfinden. Die Multifunktionsfläche, also das Sport- und Spielfeld mit den Bolztoren und dem Sportgerät, gehört deshalb für unsere Fraktion in den I. Bauabschnitt. Denn insbesondere diese Fläche verbessert das Angebot in den Pausen erheblich. Das sollte nicht an 2. Stelle stehen.

Wir stellen daher den Antrag, die Multifunktionsfläche mit in den I. Bauabschnitt hineinzunehmen.
Verzichtet werden soll, so ebenfalls unser Antrag, aber auf die Anlage eines Parkplatzes westlich der Sporthallen.
Wir lehnen diesen Parkplatz ab, denn:

  • Schon heute ist bekannt, dass die Parkplatznutzung bis 22:00 Uhr an vielen Tagen für den Sportbetrieb nicht ausreicht, da Hallennutzungen auch noch nach 22:00 Uhr stattfinden, die Darstellung der Verwaltung geht insofern an der Nutzungswirklichkeit vorbei. Eine Parkplatznutzung nach 22:00 Uhr wäre aber definitiv baurechtlich nicht zulässig.
  • Für die Sportlerinnen und Sportler liegt der Parkplatz zudem so abseits, dass dieser nur bei Veranstaltungen mit hohem Platzbedarf genutzt würde. Für solche Veranstaltungen einen Parkplatz anzulegen halten wir für unverhältnismäßig, da es auch möglich und zumutbar ist, Parkplätze im Umfeld, am Konrad-Adenauer Ring oder am Südertor zu nutzen.
  • Für den Trainingssportbetrieb reichen die bisherigen Parkplätze entlang des Dusternweges aus, bei Veranstaltungen kann auf die Nutzung weiter entfernt gelegener Parkplätze hingewiesen werden.
  • Die Notwendigkeit weiterer Parkplätze für den Schulbetrieb ist nicht nachvollziehbar. Auch heute stehen die Parkplätze auf dem Schulhof den Beschäftigten nicht während der Schulzeit zur Verfügung. Die Parksituation würde sich im Rahmen der Umgestaltung daher für die Lehrer*innen nicht verschlechtern. Es gibt offenbar aber auch Fremdnutzer der Schulparkplätze
  • Aus unserer Sicht bestehen inhaltliche Bedenken gegen die Anlage des Parkplatzes. Im Gutachten für das Wohnhaus wurden die Lärmwerte eines Mischgebietes zugrunde gelegt. Das ist inhaltlich falsch, denn nur das Schulgelände befindet sich in einem Mischgebiet, das direkt angrenzende Grundstück im Westen ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohngebiet ausgewiesen. Die Interpretationen der Verwaltung, die das Wohnhaus als Mischgebiet einstufen, halten wir für nicht stichhaltig. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist eindeutig konkret, darauf muss Verlass sein. Auf dieser inhaltlich fragwürdigen Argumentation einen Parkplatz zu bauen ist für die Fraktion, trotz rechtskräftiger Baugenehmigung, aber mit einer zweifelhaften Lärmberechnung, nicht akzeptabel. Zur weiteren Argumentation der Stadt, zuerst wären die Schulen da gewesen und dann erst das Wohnhaus muss darauf hingewiesen werden, dass dies nur für die damaligen Schulgebäude gilt, keineswegs aber für die erst 1998 genehmigte 2. Sporthalle. Nicht erwähnt hat die Verwaltung bei der Frage zudem, dass das Grundstück für die 2. Sporthalle erst nachträglich in 1996 erworben wurde.