Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moritz,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des UBMA zu setzen:
Die Stadtverwaltung möge eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern in privaten Gärten nur tagsüber in der Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang erlaubt.
Hilfsweise beantragen wir:
Die Stadtverwaltung möge sich dringend dafür einsetzen, dass eine Allgemeinverfügung in vorgenannten Sinne auf Kreisebene erlassen wird.
Begründung:
Die Zahl der westeuropäischen Igel geht nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) stark zurück. Sie hat den Winterschläfer in ihrer Roten Liste der bedrohten Arten erstmals als „potenziell gefährdet“ eingestuft.
Aufgrund der nachtaktiven Lebensweise gibt es im Vergleich zu tagaktiven Arten wenig konkrete Daten. Jedoch zeigen Langzeitzählungen überfahrener Igel in Bayern, die über einen Zeitraum von fast 40 Jahren stattgefunden haben, dass die Anzahl der Totfunde um ca. 80% zurückgegangen ist. (Reichholf, J.H. (2015): Starker Rückgang der Häufigkeit überfahrener Igel Erinaceus europaeus in Südostbayern und seine Ursachen. – Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau 11: 309-314). Dies ist jedoch nicht auf die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, sondern auf den generellen Rückgang der Bestände zurückzuführen. Um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken, sind auch hier weitreichende Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang sind fehlende Insekten, die die Hauptnahrungsgrundlage des Igels darstellen. Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust sind in diesem Zusammenhang als Hauptursachen für das Insektensterben zu benennen. Ein weiterer Grund ist der Rückgang geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Dort fehlen beispielsweise natürliche Hecken und Gebüsche, in denen die Tiere tagsüber schlagen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können.
Igel finden in Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in den städtischen Bereichen zum Teil die in der freien Landschaft übertreffen. Insbesondere naturnahe Gärten bieten hier viel Potential. Städte stellen hiermit ein wichtiges Refugium für diese Art dar und tragen somit eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.
Doch gerade in Gärten werden Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel darstellen. Jene können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Da Mähroboter autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen. Dies stellt eine enorme Gefahr für Igel dar, da die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tiere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden. Es ist belegt, dass es sich bei solchen Verletzungen nicht um seltenen Unglücksfälle handelt. Technische Lösungen, die zum Schutz der Igel an den automatisierten Geräten angebracht oder in jene integriert werden, sind aktuell noch nicht ausgereift.
Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern liefert daher einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz, da es eine weitere Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere, wie beispielsweise Erdkröten und andere Amphibien minimiert. Besitzende eines Mähroboters haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Verletzten oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzung- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Entsprechend den Hauptaktivitätszeiten des Igels, die sich auf die Dämmerungs- und Nachzeiten erstrecken, gilt das Betriebsverbot für Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.
Allgemeinverfügungen der hier beantragten Art existieren bereits in anderen Städten wie z.B. Köln.
Sollte der Erlass der Allgemeinverfügung nicht in der Kompetenz der Stadt Lippstadt liegen, hat die Stadt Lippstadt sich mit aller Kraft beim Kreis für eine solche einzusetzen.