Postgelände 2022

Nach der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 17.03.2022 hat sich die Grüne Fraktion noch einmal intensiv zum Thema Postgelände in Lippstadt beraten, um sich dahingehend zu positionieren. Hier erfolgt die komplette Pressemitteilung dazu.

Die Stadtrats-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt sich gegen den im SEA am 17. März 2022 beschlossenen Bauleitplan zum Postgelände. Es handelt sich um einen massiven Eingriff auch auf öffentliche, städtische Flächen.
Denn die Neugestaltung des „Postgeländes“ betrifft nicht nur das Gelände selbst, sondern erstreckt sich bis in den Grünen Winkel hinein.

Das heißt, hier geht es um eine öffentliche Grünfläche, die umgestaltet werden soll, um den Bauplänen eines anonymen Investors entgegenzukommen.

Im Jahr 2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bereits hier wurden vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie dem Kreis Soest Einwände bezüglich des Naturschutzes geäußert, die von der Verwaltung nicht in die weitere Planung aufgenommen wurden.
Im Gegenteil, der Plan in der jetzigen Fassung ist städtebaulich wesentlich schlechter als in der vorherigen Fassung (Vorlage 2021).
Der ursprüngliche Rahmenplan sah z. B. mehr Abstand zu den grünen Rändern des Plangebietes vor und beinhaltete die Bäume zu erhalten.

Die aktuelle Version sieht unter anderem vor, dass der Weg in der Grünanlage entlang des Schifffahrtkanals ausgebaut und verbreitert wird, für Sonderfahrten wie Entsorgungsfahrzeuge, die Feuerwehr und Umzüge. In die Grünanlage hinein gebaut wird außerdem ein Wendeplatz und neben dem Entenei, einem beliebten Spielplatz vor allem für kleinere Kinder, eine Aufstellfläche für die Feuerwehr.

Die Grünen fordern: keine Verkehrsflächen zulasten der öffentlichen Grünflächen, sondern die Festsetzung von zwei öffentlichen Fuß- und Radewegeverbindungen und die Planung des Rettungswegekonzeptes innerhalb des Baugebietes.

Ursula Jasperneite-Bröckelmann, Stadtentwicklungs-Expertin der Fraktion, merkt an: „Bäume zu entnehmen zugunsten der privaten Bebauung bzw. der Anlage von Verkehrsflächen ist aus Sicht des Investors sicherlich erfreulich – aus Sicht der Besucher des Grünen Winkels, dessen Aufenthaltsqualität maßgeblich durch die Natürlichkeit bestimmt wird, allerdings nicht.“

Laut Vorlage wurde zwischen Verwaltung und Investor vereinbart, dass sämtliche Wohneinheiten einen Bezug zum Wasser und die bestmögliche Beleuchtungssituation bekommen sollen.
Eine Vereinbarung, die ohne massive Entfernung von öffentlichem Grün nicht
realisierbar ist.

Notwendig ist daher, wie bereits vom Kreis Soest und vom Landesbetrieb Wald und Holz gefordert, die konkrete Sicherung von Bäumen und Sträuchern im Bebauungsplan.

Judith Schröder, stellv. Fraktionsvorsitzende, stellt klar: „Über einen umfangreichen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Grundstückseigentümer könnten die Rahmenbedingungen klar, transparent und rechtssicher festgehalten werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser den Gremien noch nicht zur Verfügung gestellt werden konnte.“

Vertraglich zu regeln wären z. B. folgende Punkte: Nutzungen in den geplanten Gebäuden (Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, soziale Infrastruktur etc.) Nutzungsmix bei der Wohnnutzung (Wohnungsgrößen, Anteil Mietwohnungen, Anteil öffentlich geförderter Wohnungen, Wohnraum für besondere Bedarfe, wie z. B. altengerechte Wohnungen), energetische Qualität der Bebauung (Kfw 40 oder besser) sowie die Beteiligung des Investors an den Kosten der öffentlichen Maßnahmen im Plangebiet.
Denn eine reine Zusicherung, solche Details in folgenden Baugenehmigungsverfahren zu regeln, ist für die Politik nicht kontrollierbar. Die Grünen wollen vollständige Transparenz und Baumschutz jetzt.

SessionNet | Aufstellung des BPplans Nr. 314 „Post Lippertor“ und 204. Änd. des FNP im Parallelverfahren (stadt-lippstadt.de)

 

Abbildung 1: Aus Vorlage aus dem SEA 17.03.2022